Unser Radweg zwischen Hilbersdorf und Freiberg entlang der S190 wird immer wichtiger! Wir haben hier die wichtigsten Informationen zusammen gestellt.
Warum Gibt Es Bis Heute Keinen Radweg?
- Der Radweg entlang der S190 zwischen Hilbersdorf und Freiberg führt über unterschiedliche Flurstücke – lösbar.
(Stadt Freiberg, Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, Privat) - Die S190 ist eine Staatsstrasse und damit unterliegen Genehmigungen, Bauvorhaben, etc. dem Freistaat Sachsen und nicht der Örtlichen Behörden – lösbar.
- Ein Teil des geplanten Radweges tangiert ein Faun-Flora-Habitat (FFH), in grün gestrichelte ausgewiesene.
- Ablehnung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachen
- Informationen zu FFH Gebieten und Radwegebau in Mittelsachsen
Was Wurde Alles Unternommen?
- in den 90iger – Erste Planung des Radwegs durch Gemeinde Hilbersdorf – gescheitert wegen Umgehungsstrasse
- 2010 – Erneute Planung durch Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf – gescheitert wegen Umgehungsstrasse
- 2012 – Vorplanung Radweg und Erwerb des Flurstückes 2684/1 durch Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost – Flurstück geht entlang der S190 und Zaun Weco-Gelände
- August 2017 – Erstkontakt zur Stadt Freiberg und Gemeinde Bobritzsch Hilbersdorf
- 2017/2018 – Petition mit über 1500 Stimmen
- August 2018 – Sperrung der S190 zur Raddemo mit ca. 400 Teilnehmern, Podiumsdiskussion mit Stadt Freiberg und Gemeinde Hilbersdorf
- Oktober 2018 – Termin im Sächsischen Innenministerium in Dresden – Übernahme der Zuständigkeit durch die Gemeinde Hilbersdorf sowie die Stadt Freiberg wurde frei gegeben
- Juli 2019 – Unterzeichnung des Vertrages zwischen Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und Stadt Freiberg
- 2022 – Mitteilung auf Anfrage bei der Stadt Freiberg – es werden alternativen für den Radweg über Halsbach untersucht
- Januar 2023 – Anfrage der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf beim Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Naturschutz bzgl. dem Ausgewiesenen FFH-Gebiet
Antwort:
– Oberes Freiberger Muldental“ wurde 2011 durch Erlass der Grundschutzverordnung zum FFH Gebiet ausgeweisen.
– Das FFH Gebiet reicht bis unmittelbar an die S190 heran.
– Im Bereich des Flurstücks sind derzeit keine gesetzlich geschützten Biotope oder Lebensraumtypen bekannt.
– Für das Flurstück liegen derzeit keine Arterfassungsdaten vor. - April 2024 – Nachfrage beim Landratsamt, Referat Naturschutz – ein Gespräch wurde abgelehnt, nur über den eigentlichen Vorhabensträger (Stadt Freiberg / Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf) können weitere Information angefragt werden